Der Bundestag hat am 02.03.2012 den „Gesetzesentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ beschlossen. Der Bundespräsident hat bereits unterschrieben zudem wurde dies heute den 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Neuregelung tritt aber erst am 1. August 2012 in Kraft.
An alle Ebay- und Amazonbetreiber aber hauptsächlich Online Shopbetreiber gilt: Die technische Änderung rechtzeitig umsetzen um teure Abmahnungen zu vermeiden. Bitte wenden Sie sich hier an Ihren Hersteller des Shopsystems oder ändern Sie selbst die Buttons ab. (Dies setzt allerdings entsprechende EDV-Kentnisse voraus)
Das sogenannte “Button Gesetz” wie es die Shopbetreiber nennen sieht vor, dass bei Vertragsabschluss der Bestell-Button auf folgende Varianten geändert werden muss:
In der Gesetzesbegründung werden als zulässige Alternativen
- “kaufen”
- “kostenpflichtig bestellen”
- “zahlungspflichtigen Vertrag schließen”
genannt. Wer seine Ware nur unverbindlich anbietet, sollte aber zur Vermeidung von Missverständnissen auf die Bezeichnung “kaufen” verzichten.
Unzulässig sind nach der Gesetzesbegründung Formulierungen wie:
- “weiter”
- “bestellen”
- “Bestellung abgeben”
Der Bestell-Button beim Kaufabschluss muss eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, z.B. mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” oder einer entsprechenden unmissverständlichen Bezeichnung (vgl. §312 g Abs. 3 BGB n.F.).
Auf der letzten Seite des Bestellprozesses wo sich auch der Button mit der korrekten Bezeichnung befinden sollte müssen zudem in hervorgehobener Weise folgende Informationen stehen: Vertragsgegenstand, Gesamtpreis, die Liefer- und Versandkosten und die Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Abonnement). Zudem soll der Verbraucher nicht lange mit der Maus scrollen müssen um den Button zu erreichen.
Autor: elektrorauchen24.de Christian Endner
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